Der T5 fährt ausschließlich im Sicherheitsbereich des Flughafens und braucht deshalb keine Zulassung. Der T1 ist auch auf öffentlichen Straßen unterwegs und ist deshalb zugelassen.
Zitat:
Zitat von Muh der baer
Seeeeehr schick das Auto! Kann man nicht anders sagen!
Mal ne andere Frage: Muss der T5 nicht angemeldet sein, wenn er auf dem Flughafen fährt? Oder ist das egal weil kein öffentliches Gelände?
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Ja, das stimmt, aber auf öffentlichen Straßen ist das hier noch nicht zulässig. Wir haben alte Kennzeichen für die Ausstellung des Fahrzeugs im Museum oder auf "nicht-öffentlichen Verkehrsgrund".
Zitat:
Zitat von kapo
Jetzt müsste man nur noch so ein Kontrollschild montieren.
Das wäre das Tüpfeli auf dem I
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