Eben -> StVZO §49a Abs. 4
Mal eben nachgefragt (also keine aussagekräftige Quelle): Die asynchronität der RLS und
RTK´s ergibt sich aus dem Satz "eine oder mehrere Leuchten für blaues (gelbes)
Rundumlicht".
Frontblitzer sind aber keine Rundumlichter, sondern Zusatzleuchten zu diesen. Darum soll für diese wieder der 49a zutreffen.
aber wie gesagt, nur mal schnell bei einem bekannten nachgefragt, der da etwas mehr weiß als ich.
Edit: einer war schneller.
Und die verschiedenen Blinkmuster ergeben sicher sicherlich eher daraus dass es leichter ist ein System zu bauen (Export), als ein System nur für den deutschen Markt mit nur einem Blinkmuster.