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Alt 13.03.2009, 20:29   #4
fwlled

Bronze-Mitglied
 
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Kann er die Dinger nicht verschenken, dann muss er doch auch keine Gewährleistung drauf geben, oder man verzichtet schriftlich auf Gewährleistung. Kann doch nicht sein dass er alle verschrotten lässt.
Man könnte Sie auch eindeutig als defekt und unvollständig verkaufen, dann können Sie ja nicht funktionieren :-)
Würde gerne eine haben.
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