Da ich Heute mal wieder auf "meinem" Zollamt war
hab ich mal nachgefragt.
Das ist Ländersache und die Zollämter müßen sich da an die Vorgaben der Landesbehörden richten.
Solange das für Privat ist (also kein Weiterverkauf oder gewerbliche Nutzung) ist das hier in Niedersachsen kein Problem.
Im dümmsten Fall könnte es mir also passieren, das die Ware schon im Ankunftsort (z.B. Speyer/Rheinland-Pfalz oder Frankfurt a.M./Hessen) verzollt wird und nach den dortigen Bestimmungen die Einfuhr unterbunden wird obwohl sie hier "durchgewunken" worden wäre.
Hilft jetzt leider nicht wirklich weiter!