Die dürfen generell nur mit Ausnahmegenehmigung verbaut werden.
Sind für den Einsatz im Stand bei geöffneter Heckklappe vorgesehen, wenn die anderen Blaulichter auf dem Dach verdeckt werden.
Ob die dann in der Heckklappe oder am Fahrzeughimmel hinter der Heckscheibe verbaut sind ist egal. Nur während der Fahrt dürfen sie nicht eingeschaltet sein.
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