Moin moin,
... einen, der mit Einzelgenehmigung auch bei diesem Fahrzeug eingetragen und betrieben werden darf.
Will kein Spielverderber sein, aber Sonderrechte gelten nur im Bereich der StVO nicht im Bereich der StVZO.
Beleuchtungseinrichtungen fallen aber in den Bereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Es grüßt freundlich
Alex
|