Zitat:
Zitat von Marvin-A
...Kann man Wegerecht nur mit Licht und Ton in KKombination in anspruch nehmen und muss dieses bei Beginn der alarmfahrt anmachen und am Einsatzort ausschalten deswegen ist es scheiß egal ob beim drücken der Hupe eine Klangfolge ertönt oder nicht weil lt. Gesetz die Klangfolge generell an sein muss.
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Ich will Dir nicht widersprechen, aber diese Vorschrift kenne ich nicht. Wo steht denn das? Würde mich interessieren, da wir das dann falsch gemacht haben. Ich hatte gelernt, dass das Horn bei der eigentlichen Inanspruchnahme von Sonder- u. Wegerechten eingeschalten werden muss (Begegnungsverkehr, Kreuzungsverkehr, innerörtlichen Verkehr, etc.). Gerade bei Durchfahrten von Wohngebieten ohne umfließenden Verkehr, haben wir sogar versucht, möglichst auf Horn zu verzichten.