Zitat:
Nochwas, sind die Nanos eigentlich §53a zugelassen?
Wenn ich eine §53a zugelassene Leuhcte im Auto habe, darf die ja nur im Stand an sein. Darf sie aber während der Fahrt auf dem Dach sein (ausgeschaltet)?
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Ja die Nanos sind nach §53a abs. 2 für den Privatanwender zugelassen.
§53a Leuchten dürfen nur im Stand und in Verbindung mit der Warnblinkanlage des Fahrzeuges betrieben werden.
Was willst Du mit einer ausgeschalteten Leuchte auf dem Dach? Wenn würde nur die Comet-E in frage kommen, weil die
Typ 06/08/16 kaum auf dem Dach halten würden, bei der Fahrt. (von den Magneten her)
Erlaubt wird dieses bestimmt auch nicht sein.
Gruß