Zusätzlich nach vorn gerichtete blaue Blink-/Blitzleuchten (z.B. im Balken, wie bei der RTK6-
SL der
BSX-F oder beim TOPas der
K-FS1, der Hänsch-Power-Frontblitz bei den AmbulanzMobilen) dürfen nur zuschaltbar sein und außerhalb geschlossener Ortschaften betrieben werden. Steht z.B. in der Produktbeschreibung auf
www.pintschbamag.de für den
K-FS1.
Das gilt nicht für zugelassene blaue Blink-/Blitzleuchten "Frontblitzer", die i.d.R. im Kühlergrill verbaut werden. Diese müssen zwar auch extra zu- und abschaltbar sein, aber dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften betrieben werden. Siehe Betriebsanleitung.
Wissen die wenigsten und gefahren wird trotzdem mit den "Powerblitzern" innerhalb geschlossener Ortschaften. Habe ich persönlich auch nichts gegen, ist halt nur wieder so eine Vorschrift, an die man sich halten sollte.
Einschalten ist gut für die Besatzung des Einsatzfahrzeugs, aber wenn der Blitzer nachts zu sehr blendet und dadurch z.B. ein Verkehrsunfall im Gegenverkehr entsteht, kann es durchaus Probleme geben. Springlicht mit dem Fernlichtscheinwerfer würde ja nachts auch noch mehr blenden. Deswegen darf das auch (wenn überhaupt) nur am Tag leuchten.