Zitat:
Zitat von Doug
Dazu sei gesagt:
Das CE Zeichen ist so aussagekräftig wie Meinung einer Wahrsagerin, da jeder Hersteller sich die CE Prüfung selbst verleihen kann, wenn er der Meinung ist nach CE Normen produziert, eine unabhängige Stichprobenprüfung ist bei der Masse an Waren eher ungewiss und selbst ein nicht geringer Teil der Zollbeamten ist nicht in der Lagen CE Zeichen (EU) und CE Zeichen (China) zu unterscheiden, das Zertifizierungen nur sehr umständlich bis garnicht einzusehen sind.
Daher ist zumindest die erste Hürde sehr fraglich, fast schon als überflüssig da eigentlich nicht mehr Aussagekräftig, anzusehen.
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Da hast du erst mal Recht,Doug..Sicher muß oder darf der Hersteller selbst seine Waren mit einem CE Zeichen versehen.
Die Problematik beginnt aber wenn der Zoll bei Verdacht die Rechtmäßige Verwendung oder Vergabe des CE Zeichen auf einer Ware in Frage stellt bzw. anzweifelt.
Da
DU die Einfuhr der Ware anstrebst bist auch
DU in der Beweisführungspflicht ob die Ware EU Konform ist, da DU sie ja in den Euroraum verbringen willst.
Wohl dem der dann vom Hersteller dann ein CoC Schreiben oder ähnliches bekommt was dann akzeptiert wird.
Eine Übersetzung ins Deutsche bei einer Bedienungsanleitung ist schnell geschehen.
Manchmal akzeptiert man eine einfache Übersetzung ,manchmal muß diese von einem vereidigten Übersetzer vorgelegt werden.
Auch hier gibt es unterschiedliche Vorderungen.
Leider wird auch Missbrauch mit dem CE Zeichen betrieben und so langsam wacht der Zoll halt auf.