Schwer zu sagen. Du könntest recht haben, wenn man "gleichzeitig leuchten" als "gleichzeitig im Betrieb sein" auslegt. Und zwar unabhängig davon ob gerade eine Hell- oder eine Dunkelphase ist. Eine explizite Regelung die synchrones Leuchten vorschreibt, findet sich sonst nur in Bezug auf echte gelbe Heckwarneinrichtungen von Einsatzfahrzeugen. Umgekehrt lässt das bayerische Innenministerium bei der Ausnahmegenehmigung für zusätzliche blaue Heckklappenblitzern auch asynchrones Blinken zu. Hilft allerdings beides hier nicht wirklich weiter.
Rein vom Wortlaut her würde ich asynchrones aufleuchten allerdings als unzulässig erachten. Bei synchronem Betrieb ist man also jedenfalls auf der sicheren Seite.
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