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Alt 07.05.2015, 10:51   #10
Doku112

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Zitat:
Zitat von Blaulicht05 Beitrag anzeigen
Die StVZO kann dir da vielleicht weiterhelfen. Da steht nichts von gelben Frontblitzern drin. Lediglich gelbe Heckwarnleuchten sind mit ECE R-65 Zulassung zugelassen.

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An Mehrspurigen Fahrzeugen müssen gerichtete Warnleuchten, egal ob Front- und Heckblitzer, immer synchron blitzen. An einspurigen Fahrzeugen (Motorräder etc.) ist auch eine alternierende Blitzfolge zulässig.
Ja richtig, in der StVZO sind gelbe Frontblitzer nicht aufgeführt. In der ECE werden diese ja aber eben auch nicht als Frontblitzer betitielt, das ist ja mein Problem.

Gibt´s ne handfeste Quelle für das syncrone Blitzen?

Wie sieht es da bei Kennleuchten oder Balken im Selektionalbetrieb aus?

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Ich wollte mich soeben beim "Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur"erkundigen, wo man die ECE-Regelung bekommen kann.

Mir wurde ein Link genannt wo man diese besagte Regelung lesen aber nicht drucken oder downloaden kann. Für ein gedrucktes oder elektronisches Exemplar soll ich mich schriftlich an eine bestimmte Abteilung wenden.

Ich habe gleich noch ein wenig mein Anliegen mit den Frontblitzern geschildert. Nach etlichen Weiterleitungen hatte ich einen netten Mann am Apparat.

Bei der Frage nach synchron oder abwechselnd war er total überfragt.

Bei den gellben (und auch blauen!) Frontblitzern konnte er mir sehr gut weiterhelfen. Ich versuche das ganze nun mal wiederzugeben.

Alles ist abhängig von dem aufgebrachten Prüfzeichen.
  1. Ist/soll ein Fahrzeug mit Kennleuchten für Blinklicht ausgestattet (werden), so muss grundsätzlich erst einmal eine Kennleuchte montiert werden, welche nach der Klasse TA / TB geprüft ist.
  2. Nachdem diese Kennleuchte Verwendung findet, muss geklärt werden, ob damit bereits die 360° Wirkung erreicht wird.
  3. Ist dies nicht der Fall, muss mit weiteren Kennleuchten Abhilfe geschaffen werden.
  4. Dabei kann jedoch sowohl eine XA / XB als auch eine TA / TB Kennleuchte verwendet werden.
  5. Verwendet man nun - zum erreichen der 360° Warnwirkung - eine X-Kennleuchte (also gerichtete Kennleuchte) muss auf das Prüfzeichen geachtet werden. Ist dort KEIN Pfeil angegeben der die zulässige Fahrzeugseite kennzeichnet, so kann diese an allen Fahrzeugseiten montiert werden.
  6. Laut Aussager von Herrn **** müssen dabei lediglich die gesetzlichen Höhen für Beleuchtungseinrichtungen eingehalten werden.
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