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Alt 31.10.2014, 08:51   #2
Jango112

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Name: Jan
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Das ergibt sich aus § 49a Abs. 4 StVZO, wonach paarweise angebrachte Leuchten nur gleichzeitig leuchten dürfen.

Hier eine detaillierte Antwort von Hänsch zum Thema: http://sosi.myds.me/forum/showpost.p...2&postcount=36




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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