31.10.2014, 08:51
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#2
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Moderator
Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.602
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Das ergibt sich aus § 49a Abs. 4 StVZO, wonach paarweise angebrachte Leuchten nur gleichzeitig leuchten dürfen.
Hier eine detaillierte Antwort von Hänsch zum Thema: http://sosi.myds.me/forum/showpost.p...2&postcount=36
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"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)
Moderator schreibt orange.
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