20.05.2012, 00:01
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#3
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Gold-Mitglied
Name: Diethelm
Registriert seit: 13.10.2008
Ort: Bottrop
Beiträge: 3.944
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Zitat:
Zitat von Grisu1408
... PS: Wenn die Fotos vom Kennzeichen nicht rein dürfen einfach löschen....
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§ 86 StGB stellt das "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen" unter Strafe. Aber
"(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Somit dürften diese Fotos im Rahmen der Berichterstattung über zeitgenössische Einsatzfahrzeuge nicht zu beanstanden sein.
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Mehr zu dieser KS 25 des SHD siehe hier.
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"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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