Hm, da ist allerdings was dran. Die meisten Neufahrzeuge haben ja für Kurvenlicht ein extra Birnchen/Scheinwerfer. Es gibt aber auch jede Menge Fahrzeuge, gerade beim VAG Konzern, wo das Abbiegelicht über die originalen Nebelscheinwerfer gelöst wird. Dahingehend wäre das ja eigentlich ein Verstoß gegen StVZO §49a