Zitat:
Zitat von techniker
Das ganze ist zwar so gesehen gesetzeskonform, aber diese Regelung finde ich persönlich als einen totalen Schwachsinn..
2 Lichter auf dem Dach = 2 Einheiten = Unsynchon
2 Lichter an der Front / am Heck = 1 Einheit = Synchon
Das ist mal original deutsche Bürokratie..
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Naja, die 2 Lichter an der Front / am Heck sind ja auch mit einer Leitung verbunden (sync. oder alt.)!
Somit könnte man sich aber vorstellen sie asynchron (ohne Verbindung) laufen lassen zu dürfen.
Wobei es aber, denke ich, darauf ankommt, dass sie nur gemeinsam zugelassen sind und das somit wieder hinfällig ist.