Letztendlich würde ich fast behaupten, dass es keiner so wirklich beantworten kann
Ist typisch deutsch, 3000 Gesetze für eine Sache und keiner blickt mehr durch.
Ich könnte mich ja auch hinstellen und sagen, dass das EU-Recht das Landesrecht beugt. Ergo könnte ich meine
R65 Blitzer auf alternierend stellen und fertig
Wer sich dann beschwert, wird an die EU verwiesen
Nee aber mal im Ernst, mich beschäftigt diese Frage auch schon lange und es scheint offensichtlich keine klare Antwort zu geben, bzw. weiß die keiner.
Um die ganze Revolution mal vorranzutreiben:
Was ist denn mit,
- den Streifenwagen, die den BSX-F im Ort betreiben
- den Streifenwagen mit Springlicht
- den Feuerwehrfahrzeugen mit selbstgebauten Frontblitzern
- dem tollen LED-Lauflicht eines RTW-Ausbauers
- den Powerblitz-Nutzern des NEF innerhalb geschlossener Ortschaft
- den Typ43 "zur Absicherung im Stand" bei der Fahrt Nutzern
- den Sondersignalanlagen, bei denen man die Tonfolge sofort umschalten kann und somit fast Melodien spielen kann
- den Nutzern von Intersection Lights
- usw.
- usw.
Die haben doch alle mit Sicherheit eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO im Handschuhfach.............