Dann solltest Du den 52ger noch mal aufmerksam lesen.
Frontblitzer sind bei mehrspurigen Fahrzeugen eine Ergänzung zu der blauen Leuchte.
Damit fällt sie in dem speziellen Punkt nicht unter den 49a, weil die blaue Leuchte auch ohne Begrenzungsleuchte geschaltet werden darf, weil eben die nicht nur die Hauptlichtwirkung nur nach vorne hat.
Die Kausalität besteht hier mit der Analogie zur
RKL.
Zugegebener Maßen kann man jetzt streiten, dass ein altanierender Betrieb auch möglich ist, was ich aber wiederum mit meinem begrenzten Rechtswissen ausschließe