So, jetzt bin ich etwas schlauer!
Wenn an einem Einsatzfahrzeug eine Sondersignalanlage (Blaues Blinklicht -
RKL auf dem Dach) vorhanden ist, können Frontblitzer mit Bauartgenehmigung ohne weitere Eintragung in die Papiere nachgerüstet werden, da Frontblitzleuchten in der StVZO geduldet werden.
Für das Nachrüsten von Heckblitzleuchten in der Heckklappe muss ein Ausnahmegenehmigung einegholt werden.
Wenn die Ausnahmegenhemigung da ist, dann müssen die Heckblitzleuchten noch vom TÜV abgenommen werden und in die Papiere nachgetragen werden.
Einbauvorschriften sind einzuhalten (nur mit eingeschaltetem Blaulicht, synchron, usw.).