www.sondersignalanlagen.com

www.sondersignalanlagen.com (https://sosi.myds.me/forum/index.php)
-   US-Balken & Import (https://sosi.myds.me/forum/forumdisplay.php?f=59)
-   -   Einfuhrproblem mit Unity RV-26 (https://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=28184)

Arcon 08.05.2017 17:26

Einfuhrproblem mit Unity RV-26
 
Hiho,

ich habe aktuell ein Einfuhrproblem beim Zoll. Und zwar habe ich ein Unity RV-26 Beacon Light in den USA gekauft. Der Zoll in Wiesbaden verlangt jetzt allerdings eine Betriebsanleitung und die CE-Kennzeichnung. In Köln gabs da nie Probleme...
Zeit dafür habe ich bis ende nächster Woche, sonst wird die Lampe wieder zurückgeschickt.
Kann mir hier evtl jemand helfen?

Grüßli,
Alex

Mars Light 08.05.2017 17:48

So ein Quatsch.

Schreib denen, dass es allein ein Sammelobjekt ist, was nicht für den Verkehr in DE gedacht ist. Eine CE-Kennzeichnung kann es nicht haben, weil es nie für den europäischen Markt gedacht war.
Was soll denn eine Bedienungsanleitung bringen? 12V auf die Orgel und das Karussel leuchtet.

Du bist Privatperson, da musst du nix nachweisen sofern es im privaten Bereich bleibt. Notfalls verweist du hier auf das Forum und die anderen Sammler.

Arcon 08.05.2017 18:58

Das habe ich. Hat den vom Zoll nicht interessiert. Der sagte, daß der Verwendungszweck egal sei, bei der Einfuhr müsse ich beides vorweisen.

firefly 08.05.2017 19:29

Dann wende dich direkt an den Amtsvorsteher vom Zollamt.

Mars Light 08.05.2017 20:02

Sowas hat hier noch niemand vorweisen müssen. Egal wie groß oder teuer das Produkt war.
Rechnung war das einzige Dokument was man verlangte.

Lou 08.05.2017 20:30

Scheint tatsächlich entsprechende Vorschriften zu geben:
Zitat:

Nach Art. 27 Abs. 3 VO (EG) Nr. 765/2008 setzen die Zollstellen die Freigabe (Überlassung zum freien Verkehr) für das eingeführte Produkt aus, wenn einer der folgenden Sachverhalte festgestellt wird: [...]
b. dem Produkt liegen nicht die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft vorgeschriebenen schriftlichen oder elektronischen Unterlagen bei oder es fehlt die nach diesen Rechtsvorschriften erforderliche Kennzeichnung; [...]
Die Zollstellen informieren in diesen Fällen die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Diese entscheiden, ob die Waren nach den Produktsicherheitsvorschriften in den freien Verkehr überführt werden können oder wieder ausgeführt oder vernichtet werden müssen.
Zuständig für die Marktüberwachung sind bis auf wenige Ausnahmen (z.B. die Bundesnetzagentur für EMVG und FTEG) die Marktüberwachungsbehörden der Länder (z.B. Gewerbeaufsichtsämter).
Quelle: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ver...heit_node.html

Da müsste man wohl nachfragen, welche Überwachungsbehörde informiert wurde und die mal bequatschen.

Bei meinen Bestellungen aus USA oder Südkorea wurde bis jetzt allerdings auch nur eine Rechnung mit Kaufpreis benötigt. Wenn die es überall so genau nehmen würden, hätte ich meine bestellten Sachen wohl auch nie erhalten :tock:

WhelenVector 08.05.2017 20:38

Ich habe noch nicht oft Leuchten oder Balken importiert, aber dafür hat es jedes mal problemlos funktioniert. Rechnung bzw. den PayPal Beleg und das war es schon.
Zwar wurde ich schon öfter mal gefragt was das ist und vor allem was es kann (zur Bestimmung des Steuersatzes) und natürlich auch, was ich damit vor habe. Ich habe einfach klar gesagt, dass ich sowas sammel und damit war die Sache erledigt. Meisten kamen dann sogar eher noch interessierte Fragen hinterher.

Allerdings habe ich schon öfters von deinem Problem aus der US Police Car Scene gehört. Ich weiß aber ad hoc nicht, wie die Importe dann abgewickelt wurden. Vielleicht stolpere ich beim Nachlesen nochmal drüber.

Benno 09.05.2017 08:59

Kann mir schon vorstellen, das das bei der Einfuhr von Neuware eine Rolle spielt.

Interessant wäre es doch mal zu schauen, ob es die CE-Kennzeichnung zum Zeitpunkt der Leuchtenherstellung überhaupt schon gab.
Wenn ich nen Oldtimer importiere muß der doch auch nicht die aktuellen Grenzwerte einhalten.

Zitat:

Zitat von Mars Light (Beitrag 305051)
Sowas hat hier noch niemand vorweisen müssen...

Da war doch schonmal was mit der CE Kennzeichnung bei der Einfuhr einer Sirene. War glaube ich ne FedSig PA300:kratz:
Ist aber schon etwas her.

Arcon 09.05.2017 11:31

Ich hatte von der PA300-Geschichte damals auch gehört. Mich würde ja mal interessieren, ob das auch beim Zoll in Wiesbaden war...
Was den Weg zum Vorgesetzten betrifft, dürfte ich aufgrund der Vorschriften da wohl schlechte Karten haben...

Was die CE-Kennteichnung betrifft, hängt das wohl mit dem Produktionsdatum zusammen. Vor Juli '85 ist die Kennzeichnung irrelevant. Wenn die Leuchte älter ist, wäre dieses Problem schonmal vom Tisch. Ansonsten hoffe ich mal auf eine schnelle Antwort von Unity...

Benno 09.05.2017 11:47

Zitat:

Zitat von Arcon (Beitrag 305066)
Ich hatte von der PA300-Geschichte damals auch gehört. Mich würde ja mal interessieren, ob das auch beim Zoll in Wiesbaden war...

Hab mal die Suchfunktion bemüht: http://sosi.myds.me/forum/showthread...ght=pa300+zoll

War seinerzeit das
Zitat:

Hauptzollamt Münster Zweigstelle Rheine

Doug 09.05.2017 13:53

Der Zoll in Wiesbaden ist dafür schon bekannt.
Die nehmen die Einfuhrbestimmungen genauer als andere Zollämter.

Erwähne besser grundsätzlich nicht, dass das Teil keinerlei CE hat, weil es nie für den EU Markt bestimmt war, denn Sinn und Zweck des Zolls ist nicht nur die Einfuhrsteuererhebung nach Warentabellen, sondern auch die Einfuhr von nicht EU tauglichen Waren zu unterbinden. Das ist bei dem ganzen Chinakram auf dem Binnenmarkt zwar ein Kampf gegen Windmühlen, aber manche beim Zoll kämpfen nur zu gerne diesen Kampf.

Versuch es lieber über die Oldtimer-Schiene und wende dich, wenn das nicht zieht, wie schon erwähnt, freundlich an den übergeordneten Zollbeamten und versuche es dort erneut mit dem Verweis, dass solche Waren vor der Einführung der CE Kennzeichnung produziert wurden und nur noch historischen Zweck erfüllen.

Blaulicht 09.05.2017 20:19

Gerade gestern noch mit jemand über die Problematik unterhalten.
Ein Grund mehr nix mehr in USA zu bestellen. Und bald geht der Mist auch mit waren aus UK los :-(

Mars Light 09.05.2017 20:23

Zitat:

Zitat von Blaulicht (Beitrag 305078)
Ein Grund mehr nix mehr in USA zu bestellen.

Auch keine Lösung.

Arcon 11.05.2017 16:51

Zitat:

Zitat von Mars Light (Beitrag 305079)
Auch keine Lösung.

Wäre für mich auch keine Lösung. Manches bekommt man schließlich nur in Übersee, insb. bei so speziellen Sammlungen.

Mit der Oldtimer-Argumentation werde ich es wohl versuchen müssen. Das würde zumindest das CE-Problem lösen können...
Bleibt aber dennoch das Problem mit der geforderten Anleitung. Leider schweigt sich Unity da aus, haben noch nicht geantwortet. Selbst eine Installationsanleitung, o.ä., konnte ich bisher nirgendwo finden...

Mars Light 11.05.2017 16:55

Suche doch nach nem Manual von Federal Signal oder anderen bekannten Firmen.
Wozu soll die Anleitung dienen? Gibt es bei ner Taschenlampe ne Anleitung?
An/Aus. Batterie alle - dann wechseln.

Arcon 12.05.2017 14:25

Ich hatte Erfolg. Über die FB-Gruppe von elightbars bekam ich einen guten Tip und habe jetzt eine Kopie der Installationsanleitung. Wenn der Zoll da jetzt noch meckert...

Mars Light 12.05.2017 15:49

Na immerhin ein Zwischenschritt.

Wir drücken die Daumen.
Hoffentlich fangen die jetzt nicht überall mit dem Mist an.

Arcon 16.05.2017 16:30

Die Odyssee geht weiter... Heute war ich mit den Unterlagen beim Zoll. Da die Installationsanleitung auf englisch ist, geht es jetzt ans Regierungspräsidium in Darmstadt. Eine Google-Übersetzung od. eigene Übersetzung reichen nicht aus, es müsste zwingend eine deutschsprachige Anleitung vom Hersteller sein, der auch in Europa eine Niederlassung haben muß...
Das Regierungspräsidium gibt dann entweder ein okay oder schickt die Leuchte zurück an den Absender...

Mars Light 16.05.2017 17:16

Und dann wundern sich die Leute, wenn einer mit ner AK47 vor der Tür steht und Schaum vorm Mund hat.

Nur noch bekloppt.
Würde es denn helfen wenn jemand seinen letzten Zollbescheid als Hilfestellung dir zusendet. Nach dem Motto "seht es geht auch unkompliziert".

----------

Zitat:

Zitat von Arcon (Beitrag 305215)
es müsste zwingend eine deutschsprachige Anleitung vom Hersteller sein, der auch in Europa eine Niederlassung haben muß...

für ein Produkt was nie für den deutschen Markt vorgesehen war und von einem Hersteller der nie in Europa eine NL hatte. :tock:

Es ist doch Wahljahr. Frag doch mal deinen Abgeordneten vor Ort was er dagegen tun kann.

mär 16.05.2017 18:46

vorher an den verkäufer einen bogen mit CE klebern schicken :-D

IndianWells 16.05.2017 19:32

....das ist doch Schikane ! Ist das ein Hauptzollamt, oder eine Vorortklitsche ? Ich würde auf das nächste Hauptzollamt gehen und den Fall schildern.

So ein grüner Waldgeist meinte mal zu mir "...wenn man nicht in Deutschland kauft, gehört man eben bestraft......"
Ich hatte ihn gefragt, ob er das vor seinem Dienststellenleiter wiederholen könnte.
Hatte damals ein Ersatzteil für die Gartenbahn (Plastikstück 2x3,5 cm profiliert) kostenfrei vom Hersteller zugestellt bekommen. Der Grüne wollte eine Rechnung, die es aber - da kostenfreie Garantieleistung - nicht gab. Hat mich 2 Std. meines Lebens gekostet bis er das verstanden hatte.
Ich hatte ihn dann in mein Nachtgebet eingeschlossen :grrr:

Benno 19.05.2017 16:04

Da ich Heute mal wieder auf "meinem" Zollamt war :) hab ich mal nachgefragt.
Das ist Ländersache und die Zollämter müßen sich da an die Vorgaben der Landesbehörden richten.
Solange das für Privat ist (also kein Weiterverkauf oder gewerbliche Nutzung) ist das hier in Niedersachsen kein Problem.

Im dümmsten Fall könnte es mir also passieren, das die Ware schon im Ankunftsort (z.B. Speyer/Rheinland-Pfalz oder Frankfurt a.M./Hessen) verzollt wird und nach den dortigen Bestimmungen die Einfuhr unterbunden wird obwohl sie hier "durchgewunken" worden wäre.

Hilft jetzt leider nicht wirklich weiter!

Arcon 14.06.2017 10:10

Es ist eigentlich ziemlich absurd, daß Einfuhrbestimmungen in jedem Bundesland anders gehandhabt werden... Das erklärt dann aber auch, warum ich in Köln nie Probleme hatte, während die Leuchte sich dank des Wiesbadener Zolls jetzt auf dem Rückweg nach Michigan befindet :grrr:

Benno 14.06.2017 13:14

Zitat:

Zitat von Arcon (Beitrag 305770)
..., während die Leuchte sich dank des Wiesbadener Zolls jetzt auf dem Rückweg nach Michigan befindet :grrr:

Das is ja jetzt irgendwie doof!

Versuchst du es nochmal??
Und wie hast du dich mit dem Verkäufer geeinigt bzw. was sagt der der dazu das er sie wieder zurückbekommt?

Mars Light 14.06.2017 17:11

Und wenn du die Leuchte an einen von uns außerhalb von Hessen schicken läßt?
Das erhört die Chance, bleibt aber die Frage wegen der Rechnung. Geht maximal noch mit einer Vollmacht.

Benno 15.06.2017 13:32

Zitat:

Zitat von Mars Light (Beitrag 305776)
..., bleibt aber die Frage wegen der Rechnung. Geht maximal noch mit einer Vollmacht.

Wenn ich als Empfänger drauf stehe kann ich es auch so abholen. Dazu möchten sie nur ja einen Nachweis haben um zu sehen wieviel das gekostet hat - wer das bezahlt hat ist m.M.n. zweitrangig.

Bin demnächst ja eh mal wieder beim Zoll - dann frag ich mal.

Mars Light 15.06.2017 16:32

Das wäre gut, wenn du nachfragen könntest. Du bist doch mittlerweile auf "du" mit den Kollegen vor Ort, oder?:D

Benno 22.06.2017 14:30

Prinzipiell würde man das Paket bekommen, wenn man die Benachrichtigung vom Zoll hat und einen Nachweis über den Wert der betreffenden Ware mit dabei hat. Wer das Bezahlt hat wäre erstmal egal.

Zwischenzeitlich kam es auch hier schon zu Schwierigkeiten bei der Einfuhr - und zwar bei Oldtimer KFZ-Teilen. Ging da zwar dirket um Fahrzeugteile aber darunter würden ja eigentlich auch unsere US-Leuchten&Balken (zumindest das was ich bisher so rübergeholt habe) fallen.
Da mußte dann erst eine Freigabe (wegen fehlender Prüfnummern usw.) bei der KBA beantragt werden. Und dafür sollte der Empfänger der Lieferung und der Rechnung ideallerweise der gleiche sein.

Um nix herauszufordern wäre ich also raus!

Arcon 19.07.2017 22:38

Hi,

der Verkäufer ist zwar sehr irritiert von der Bürokratie, nimmt es aber ganz gelassen. Da hatte ich schon mit mehr Stress gerechnet.
Der zweite Zustellversuch geht dann über einen Sammler in Amsterdam, der die Leuchte dann am Flughafen dem Freund meiner Schwester übergeben würde. Auf dem Weg sollte es dann auch problemlos klappen. Ich hätte nicht gedacht, daß ich mal den Kölner Zoll vermisse :D

Grüßli,
Arcon

Mars Light 20.07.2017 10:00

Dann drücken wir die Daumen, dass dieser Weg entspannter verläuft.

Eisemännchen 21.07.2017 10:58

Das nenne ich doch mal "Logistik".

Ich drücke Dir die Daumen, dass es klappt ;)

NYPD Crime Unit 19.08.2017 22:58

Hört sich jetzt möglicherweise doof an..Aber der Zoll in Wiesbaden hat nach den Vorgaben der EU richtig gehandelt und es wurde dementsprechend entschieden.Es geht erstmal um die Einfuhr.Der Verwendungszweck ist erstmal zweitrangig.Wenn es strittige Waren sind lassen sie es eben durch andere Behörden (Bei Funkgeräten die Fernmeldeämter der Bundesnetzagentur usw. prüfen)
Fehlt das CE Zeichen dann ist das schon die erste Hürde.
Fehlt die Bedienungsanleitung in der Sprache in welche der Gegenstand verbracht werden soll (also in Deutsch) ist das schon die 2. Hürde
Sicher kann man dagegen Einspruch einlegen sollte die Ware nicht herausgegeben werden aber das kann ein recht Kostenintensiver Prozess werden.Ausgang ungewiss...
Bedankt euch bei der EU..Sie stellten die Regularien auf.
In NRW handelt man eigentlich gegen diese Verordnung.
Glück demjenigen der dort wohnt.
Da geht es.....noch....

(Noch mehr Glück ist es wenn man eine APO Postadresse der US Army hat.)

Doug 19.08.2017 23:08

Zitat:

Zitat von NYPD Crime Unit (Beitrag 306802)
Hört sich jetzt möglicherweise doof an..Aber der Zoll in Wiesbaden hat nach den Vorgaben der EU richtig gehandelt und es wurde dementsprechend entschieden.Es geht erstmal um die Einfuhr.Der Verwendungszweck ist erstmal zweitrangig.Wenn es strittige Waren sind lassen sie es eben durch andere Behörden (Bei Funkgeräten die Fernmeldeämter der Bundesnetzagentur usw. prüfen)
Fehlt das CE Zeichen dann ist das schon die erste Hürde.
Fehlt die Bedienungsanleitung in der Sprache in welche der Gegenstand verbracht werden soll (also in Deutsch) ist das schon die 2. Hürde
Sicher kann man dagegen Einspruch einlegen sollte die Ware nicht herausgegeben werden aber das kann ein recht Kostenintensiver Prozess werden.Ausgang ungewiss...
Bedankt euch bei der EU..Sie stellten die Regularien auf.
In NRW handelt man eigentlich gegen diese Verordnung.
Glück demjenigen der dort wohnt.
Da geht es.....noch....

(Noch mehr Glück ist es wenn man eine APO Postadresse der US Army hat.)


Dazu sei gesagt:
Das CE Zeichen ist so aussagekräftig wie Meinung einer Wahrsagerin, da jeder Hersteller sich die CE Prüfung selbst verleihen kann, wenn er der Meinung ist nach CE Normen zu produzieren, eine unabhängige Stichprobenprüfung ist bei der Masse an Waren fast nicht zu erwarten und selbst ein nicht geringer Teil der Zollbeamten ist nicht in der Lage CE Zeichen (EU) und CE Zeichen (China) zu unterscheiden, da Zertifizierungen nur sehr umständlich bis garnicht einzusehen sind.
Daher ist zumindest die erste Hürde sehr fraglich, fast schon als überflüssig da eigentlich nicht mehr aussagekräftig, anzusehen.

Mars Light 20.08.2017 07:40

Ich bekomm es mit der Angst zu tun. Meine Lieferung ist vom Flughafen Frankfurt ins IFS Speyer gegangen. Und das liegt doch in RP. Laut tracking.

Benno 20.08.2017 09:21

Zitat:

Zitat von Mars Light (Beitrag 306809)
Ich bekomm es mit der Angst zu tun. Meine Lieferung ist vom Flughafen Frankfurt ins IFS Speyer gegangen...

Meine letzten Lieferungen sind da auch durchgelaufen und das ohne Probleme.
Solange die das zu "deinem" Zollamt durchschieben ist doch (sofern du da nie Probleme hatest) alles i.O.
Interessant wird es erst wenn die dort die Verzollung machen.

Mars Light 20.08.2017 10:56

Ich hoffe, dass "mein" :D Zollamt noch lange nichts von den EC- Bestimmungen weiß bzw. diese nicht umsetzt.
Sonst ist der Markt für US lightbars ziemlich schnell ein Binnenmarkt...

Mars Light 23.08.2017 11:01

Das ist mein :D Zollamt. Keine Wartezeiten, keine Fragen, niemand wollte ins Paket schauen. Und nun liegt bei mir im Kofferraum...

Eisemännchen 23.08.2017 14:36

Das freut mich für Dich.

Bei mir machen Sie jedes Mal eine Beschau ;)

Mars Light 23.08.2017 16:59

Die werden schon wissen warum...;)

NYPD Crime Unit 25.08.2017 16:26

Zitat:

Zitat von Doug (Beitrag 306803)
Dazu sei gesagt:
Das CE Zeichen ist so aussagekräftig wie Meinung einer Wahrsagerin, da jeder Hersteller sich die CE Prüfung selbst verleihen kann, wenn er der Meinung ist nach CE Normen produziert, eine unabhängige Stichprobenprüfung ist bei der Masse an Waren eher ungewiss und selbst ein nicht geringer Teil der Zollbeamten ist nicht in der Lagen CE Zeichen (EU) und CE Zeichen (China) zu unterscheiden, das Zertifizierungen nur sehr umständlich bis garnicht einzusehen sind.
Daher ist zumindest die erste Hürde sehr fraglich, fast schon als überflüssig da eigentlich nicht mehr Aussagekräftig, anzusehen.


Da hast du erst mal Recht,Doug..Sicher muß oder darf der Hersteller selbst seine Waren mit einem CE Zeichen versehen.
Die Problematik beginnt aber wenn der Zoll bei Verdacht die Rechtmäßige Verwendung oder Vergabe des CE Zeichen auf einer Ware in Frage stellt bzw. anzweifelt.
Da DU die Einfuhr der Ware anstrebst bist auch DU in der Beweisführungspflicht ob die Ware EU Konform ist, da DU sie ja in den Euroraum verbringen willst.
Wohl dem der dann vom Hersteller dann ein CoC Schreiben oder ähnliches bekommt was dann akzeptiert wird.
Eine Übersetzung ins Deutsche bei einer Bedienungsanleitung ist schnell geschehen.
Manchmal akzeptiert man eine einfache Übersetzung ,manchmal muß diese von einem vereidigten Übersetzer vorgelegt werden.
Auch hier gibt es unterschiedliche Vorderungen.
Leider wird auch Missbrauch mit dem CE Zeichen betrieben und so langsam wacht der Zoll halt auf.;)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:33 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.