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-   -   !! Comet M - Frage (https://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=9757)

Rescue71522 01.04.2010 11:07

!! Comet M - Frage
 
Ich habe ne Comet M 12V Blau, zusätzlich ne Orangene Haube wenn ich jetzt die Haube Wechsel auf Orange das ist die Frage: Darf ich die Comet ( Mit Orangener Haube ) zu Absicherungszwecken unfall etc. Mitführen oder Nicht?

Grüße Matze

mariuspyonline 01.04.2010 11:18

Also zur Privaten Absicherung darf man doch sowieso nur die Comet E verwenden , oder hab ich da was falsch verstanden? :idee:

Rescue71522 01.04.2010 11:19

Aber was an der Effekta anders?

Hat ja quasi nur nen anderen Boden...

Von daher ja die Frage...

mariuspyonline 01.04.2010 11:34

Die Comet E hat eine andere Elektronik ! Die ist gedrosselt , sodass die weniger Strom verbraucht.

Rescue71522 01.04.2010 11:42

Hmm, versteh ich jetzt nicht.

Die Verbraucht weniger strom und is somit erlaubt.

Das Blitzbild ist aber das gleiche wie Die Comet M.

Also wirds ein Problem mit Gelber Haube oder?

mariuspyonline 01.04.2010 12:01

Zitat:

Zitat von Rescue71522 (Beitrag 110125)
Hmm, versteh ich jetzt nicht.

Die Verbraucht weniger strom und is somit erlaubt.

Das Blitzbild ist aber das gleiche wie Die Comet M.

Also wirds ein Problem mit Gelber Haube oder?

Ich denke das die ein wenig dunkler ist , und das mit dem geminderten Stromverbrauch ist dafür gedacht, das bei Pannen wenn der Motor aus ist die Batterie nicht leergezogen wird.

Die Comet M dürftest du privat gar nicht betreiben , egal ob mit blauer oder gelber Haube! Aber die Diskussionen hatten wir schon zu oft. Und ich glaube eine blaue Comet mit gelber Haube ist wohl auch nicht mehr zulässig. Aber 100 sicher bin ich da nicht.

Sebi 01.04.2010 12:57

Zitat:

Zitat von mariuspyonline (Beitrag 110130)
Ich denke das die ein wenig dunkler ist , und das mit dem geminderten Stromverbrauch ist dafür gedacht, das bei Pannen wenn der Motor aus ist die Batterie nicht leergezogen wird.

Hat nicht Peter mal die M mit der Effekta verglichen und festgestellt dass genau die gleichen Bauteile verbaut sind?:kratz:

mariuspyonline 01.04.2010 13:05

Bis auf einen Widerstand! :D Aber die sehen anders aus glaub ich...

kapo 01.04.2010 13:33

Hier gibt`s Vergleichsbilder

GinTonic 01.04.2010 14:10

Mitführen darfst du ja grundsätzlich erstmal alles :D Außer natürlich Drogen, Waffen usw.

Hätt ich nun eine gelbe Kennleuchte im Wagen und käm zu einem Unfall oder einer Panne, wäre mir erstmal die Genehmigung egal.

Zwar ist die KL nicht für Privatanwender zugelassen und darf auch eig nicht verwendet werden. Aber da würde ich eine kurze Risiko-Nutzen Rechnung machen.

Was sollte die Polizei mehr machen als mir die KL abzunehmen? Okay vllt. auch noch ein Bußgeld.

Pro: Mir fährt keiner rein -> Warneffekt
Contra: KL könnte eingezogen werden.

Ich habe eine alte orangene Typ 01 von Hänsch im Fahrzug hinter dem Beifahrersitz.
Ich hab damit vor 2 Wochen einen VU Wild abgesichert. Die Polizei hat sich nicht dafür interessiert was das für eine KL war....

RTK7 01.04.2010 14:59

Zitat:

Zitat von GinTonic (Beitrag 110157)
Mitführen darfst du ja grundsätzlich erstmal alles :D Außer natürlich Drogen, Waffen usw.

Hätt ich nun eine gelbe Kennleuchte im Wagen und käm zu einem Unfall oder einer Panne, wäre mir erstmal die Genehmigung egal.

Zwar ist die KL nicht für Privatanwender zugelassen und darf auch eig nicht verwendet werden. Aber da würde ich eine kurze Risiko-Nutzen Rechnung machen.

Was sollte die Polizei mehr machen als mir die KL abzunehmen? Okay vllt. auch noch ein Bußgeld.

Pro: Mir fährt keiner rein -> Warneffekt
Contra: KL könnte eingezogen werden.

Ich habe eine alte orangene Typ 01 von Hänsch im Fahrzug hinter dem Beifahrersitz.
Ich hab damit vor 2 Wochen einen VU Wild abgesichert. Die Polizei hat sich nicht dafür interessiert was das für eine KL war....

Ganz ehrlich: K(aum )ein Polizist interessiert sich für gelbe KL, die im Stand zur Absicherung einer Gefahrenstelle genutzt werden!!!

Denn:
Paragraph 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) besagt, dass eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes (hier StVZO) erfüllt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann, auch vorwerfbar sein muss.
Natürlich handelt tatbestandsmäßig und somit rechtswidrig, wer privat eine Kennleuchte für gelbes Blinklicht verwendet, die nicht nach § 53a StVZO zugelassen ist.
Aber, ist dieser Verstoß auch vorwerfbar, wenn es um die Sicherung einer Gefahrenstelle ging? ICH komme auf das Ergebnis "NEIN" und würde daher noch nicht einmal über eine OWi-Anzeige nachdenken, zumal sich nur die wenigsten Kollegen mit dieser Materie jemals genauer beschäftigt haben und die Feinheiten der §§ 38 StVO und 53a StVZO nicht athoc drauf haben werden.

Fazit: Der Einsatz zur "unvorhergesehenen" Absicherung ist zwar rechtswidrig, aber kaum vorwerfbar und für die zuständigen Behörden auch oft uninteressant.
Trotzdem ist meine Empfehlung, sich auf eine, für diesen Zweck zugelassene Leuchte zu besinnen oder die vorhandene Leuchte i.V.m. § 53a StVZO eintragen lassen. Denn ich weiß natürlich auch nicht, wie andere Kollegen mit diesem Thema umgehen.

86/82-1 02.04.2010 14:06

Zitat:

Zitat von RTK7 (Beitrag 110163)
Denn ich weiß natürlich auch nicht, wie andere Kollegen mit diesem Thema umgehen.

Ich denke nicht dass es einen Polizisten gibt der bei sowas noch eine Anzeige schreiben will. Außderdem wird der Polizist nicht gerkommen und die Kennleuchte bis aufs Deteil anschauen solange sie gelb ist und nicht gerade einen blauen Sockel hat.
Wie es aber aussieht wenn dir trotz der Leuchte jemand reinfährt wäre noch interessant. Zwecks ABE und so

RTK7 02.04.2010 15:11

Zitat:

Zitat von 86/82-1 (Beitrag 110405)
Ich denke nicht dass es einen Polizisten gibt der bei sowas noch eine Anzeige schreiben will. Außderdem wird der Polizist nicht gerkommen und die Kennleuchte bis aufs Deteil anschauen solange sie gelb ist und nicht gerade einen blauen Sockel hat.
Wie es aber aussieht wenn dir trotz der Leuchte jemand reinfährt wäre noch interessant. Zwecks ABE und so

Auch da denke ich mal, dass es wenig Probleme geben wird, denn auch solch ein Unfall wird ja von einer Streife aufgenommen... Da könnte die eigene Versicherung sogar sagen: "Wie haben Sie dieses Fahrzeug übersehen können?" Und auch bei den Versicherungen gilt immer die Vermeidbarkeitstheorie; also hätte der Unfall vermieden werden können, wenn das stehende Fahrzeug keine Kennleuchte auf dem Dachgehabt hätte!?

Trotzdem finde ich, dass es in unserem von Bürokratie geprägten Staat am einfachsten ist, wenn alles nach geltendem Recht stattfindet ;) dann brauch man sich da auch nicht so einen Kopf drum zu machen und fällt auch garantiert nicht auf die Nase!!! :D

1991berndh 02.04.2010 15:19

Seh ich ehrlich gesagt auch so, aber das Problem ist, das eine entsprechend legale Comet-E echt teuer ist. Sonst hätt ich schon 3 in jedem Auto...:)
Ich find im Grunde müsste man ne Günstige Kennleuchte anbieten, zB. von den gelben Engeln aus, die den Kriterien entspricht die auch alle mitführen dürfen.

RTK7 02.04.2010 19:43

Zitat:

Zitat von 1991berndh (Beitrag 110423)
Seh ich ehrlich gesagt auch so, aber das Problem ist, das eine entsprechend legale Comet-E echt teuer ist. Sonst hätt ich schon 3 in jedem Auto...:)
Ich find im Grunde müsste man ne Günstige Kennleuchte anbieten, z.B. von den gelben Engeln aus, die den Kriterien entspricht die auch alle mitführen dürfen.

Damit hätten wir dann einen weiteren Programmpunkt für Diethelms SoSi-Partei :D
Ne, aber auch mal ganz im Ernst: Das ist 'ne echt gute Idee!!!

Ich habe mir übrigens gerade das blinkende Warndreieck gekauft, das hat auch 'ne Zulassung :peace:

86/82-1 02.04.2010 21:11

Zitat:

Zitat von RTK7 (Beitrag 110480)
Ich habe mir übrigens gerade das blinkende Warndreieck gekauft, das hat auch 'ne Zulassung :peace:

Das is auch mal ne gute Erfindung weil man warndreiecke häufig erst sehr sehr spät sieht weil die Reflektoren zum Teil ne Katastrophe sind glaube ich... Also jede Einsatzjacke is heller als ein Warndreieck.

Frage: Woher???
Ich muss mal nen Bild von meiner China RKL mit E Prüfzeichen machen... hab ich von nem Flohmarkt mitgenommen weil mir das E so gut gefallen hat.

RTK7 02.04.2010 22:16

Zitat:

Zitat von 86/82-1 (Beitrag 110494)
...
Frage: Woher???
...

Ist vom RKL-Shop.
Habe es heute mal getestet - überzeugt mich sehr, ist seine 11,90 € wert!

Prüfzeichen:
E9 27R 034051

Normale Warndreiecke kosten auch schon um die 8,- €. Warum dann nicht noch die 4,- € für ein auffälliges Exemplar habe ich mir da gedacht!? Kann ich nur empfehlen!


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