Sputnik nano RWS nur synchron?
Hallo zusammen!
Frage: steht irgendwo geschrieben, dass man das RWS von Hänsch nur synchron betreiben darf?:frage: Im Beipackzettel steht zwar, dass nur der synchrone Betrieb nach ECE R-65 zugelassen ist, aber die ECE R-65 interessiert doch gar nicht, oder? Die Nanos haben doch die ~~K566 Zulassung. In der Genehmigungsurkunde vom KBA steht auch nix von synchronem Betrieb o.ä.:kratz: Muss ich woanders suchen? Oder ist alternierend beim RWS erlaubt??? Gruß |
Die Hänsch Sputnik nano RWS müssen synchron blinken und sind nur so (ohne Außnahmegenehmigung) zugelassen.
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Danke Blaulicht05, aber gelesen habe ich das hier im Forum schon mehrfach, aber gibt es da einen rechtsverbindlichen Text, der das vorschreibt?
In der Genehmigungsurkunde steht nur, dass das RWS nur im Stand betrieben werden darf. Wer sagt, dass alternierend verboten ist? EDIT: Danke Jan, mit dem einen Satz hätte ich es auch sagen können ;-) |
Kann man das an den RWS ändern oder werden die Festeingestellt ausgeliefert?
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Also bei meinen steht im "Beipackzettel" wie man die umprogrammieren kann. Probiert hab ich's allerdings noch nicht...
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Zitat:
- Quadroblitz 2Hz - Quadroblitz 1,5Hz - Quadroblitz alternierend 1,5Hz - Strobe - Strobe alternierend Geht allerdings nur mit Softwarestand >= 3.0 |
Moin,
das Programmieren ist sehr einfach. Ich erinnere mich dunkel, hier auch mal in der Technik-Ecke einen Beitrag zu gelesen zu haben. So weit ich weiß, ist der Betrieb ohne Anschluss der Sync-Leitung definitiv nicht zulässig, zu allem anderen ist mein Stand auch eher: "Hm... steht ja nicht drin dass das nicht zulässig ist". Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht etc. pp. - die Einbau- und Betriebsanleitung ist da allerdings tatsächlich meiner Meinung nach etwas missverständlich und allgemein gültige und belegte Aussagen dazu habe ich auch noch nicht in einer Form in der Hand gehalten, dass ich "sicher" sein könnte, was gilt. Schließlich kann man kontern mit: "Äh ja Moment, das System ist doch aber zugelassen, da gehe ich als Verbraucher davon aus, dass da dann auch alle technisch erlaubten Blitzmuster zulässig sind...". Martin |
ja, so ähnlich würde ich auch argumentieren.
Schließlich könnte ich mir ja auch 2 Comet effekta auf's Dach stellen. Die blitzen dann auch nicht gleichzeitig.... Ein wenig Rechtssicherheit wäre aber schon nett.... |
StVZO §49a: Lichttechnische Einrichtungen
(4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten. Denke mal dass das dann auch für Kennleuchten gilt :( |
www.fg-haensch.de
Da findet man diverse Kontaktmöglichkeiten. Sicherlich gibt es auch jemanden, der das beantworten kann. |
Habe Hänsch schon angeschrieben...
Das mit den lichttechnischen Einrichtungen klingt aber schon mal plausibel.... Aber dann müssten bei Lichtbalken ja auch immer beide Leuchten gleichzeitig aufblinken/blitzen oder nicht? |
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Nur hier werden die Lichtwerte überschritten und daher blitzen diese versetzt. (soweit ich weiß :schäm:) |
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Allerdings besteht ein Set RWS nano ja aus 2 Leuchtkörpern. Die Hersteller der Balken könnten ja argumentieren, dass eine RTK, ein DBS oder ein TopAS EINE Einheit ist und deshalb blitzen, blinken, drehen darf wie sie will. Heißt im Umkehrschluss, dass man bei 2 RTK 6 nebeneinander auf dem Dach dafür sorgen müsste, dass sie gleichzeitig blitzen. (-> Das wäre der lichttechnische Overkill) |
Moinmoin,
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Viele Grüße Martin |
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Grundsätzlich kenne ich das aber auch so, dass auch Frontblitzer nicht alternierend betrieben werden dürfen, ebenso wie Springlicht EIGENTLICH verboten ist. Stellt sich also doch eher die Frage, ob es explizite Ausnahmen gibt, oder ob es nur gebilligt wird. Die Frage bezüglich der Einzelleuchten bliebe aber bestehen. |
Also "Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung" regelt die ECE R65.
Die besagt auch das mit der Synchronität, glaube ich... Aber die ECE R65 greift doch bei Warnleuchten nach §53a nicht, oder? |
Moinmoin,
Zitat:
Viele Grüße Martin EDIT: Quelle ECE-R 65: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html?nn=35602#doc20394bodyText4 |
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