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-   -   Sputnik nano RWS nur synchron? (https://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=13978)

Dr.T 15.01.2011 21:01

Sputnik nano RWS nur synchron?
 
Hallo zusammen!

Frage: steht irgendwo geschrieben, dass man das RWS von Hänsch nur synchron betreiben darf?:frage:
Im Beipackzettel steht zwar, dass nur der synchrone Betrieb nach ECE R-65 zugelassen ist, aber die ECE R-65 interessiert doch gar nicht, oder?
Die Nanos haben doch die ~~K566 Zulassung.
In der Genehmigungsurkunde vom KBA steht auch nix von synchronem Betrieb o.ä.:kratz:

Muss ich woanders suchen?
Oder ist alternierend beim RWS erlaubt???

Gruß

Blaulicht05 15.01.2011 21:20

Die Hänsch Sputnik nano RWS müssen synchron blinken und sind nur so (ohne Außnahmegenehmigung) zugelassen.

jan-2601 15.01.2011 21:34

Zitat:

Zitat von Blaulicht05 (Beitrag 165525)
Die Hänsch Sputnik nano RWS müssen synchron blinken und sind nur so (ohne Außnahmegenehmigung) zugelassen.

Hast du dazu eine Quelle?

Dr.T 15.01.2011 21:38

Danke Blaulicht05, aber gelesen habe ich das hier im Forum schon mehrfach, aber gibt es da einen rechtsverbindlichen Text, der das vorschreibt?
In der Genehmigungsurkunde steht nur, dass das RWS nur im Stand betrieben werden darf.
Wer sagt, dass alternierend verboten ist?

EDIT: Danke Jan, mit dem einen Satz hätte ich es auch sagen können ;-)

big daddy 15.01.2011 22:03

Kann man das an den RWS ändern oder werden die Festeingestellt ausgeliefert?

Dr.T 15.01.2011 22:04

Also bei meinen steht im "Beipackzettel" wie man die umprogrammieren kann. Probiert hab ich's allerdings noch nicht...

jan-2601 15.01.2011 22:06

Zitat:

Zitat von big daddy (Beitrag 165533)
Kann man das an den RWS ändern oder werden die Festeingestellt ausgeliefert?

Kannst du umprogrammieren.

- Quadroblitz 2Hz
- Quadroblitz 1,5Hz
- Quadroblitz alternierend 1,5Hz
- Strobe
- Strobe alternierend

Geht allerdings nur mit Softwarestand >= 3.0

mdiedrich 15.01.2011 22:15

Moin,

das Programmieren ist sehr einfach. Ich erinnere mich dunkel, hier auch mal in der Technik-Ecke einen Beitrag zu gelesen zu haben.

So weit ich weiß, ist der Betrieb ohne Anschluss der Sync-Leitung definitiv nicht zulässig, zu allem anderen ist mein Stand auch eher: "Hm... steht ja nicht drin dass das nicht zulässig ist". Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht etc. pp. - die Einbau- und Betriebsanleitung ist da allerdings tatsächlich meiner Meinung nach etwas missverständlich und allgemein gültige und belegte Aussagen dazu habe ich auch noch nicht in einer Form in der Hand gehalten, dass ich "sicher" sein könnte, was gilt. Schließlich kann man kontern mit: "Äh ja Moment, das System ist doch aber zugelassen, da gehe ich als Verbraucher davon aus, dass da dann auch alle technisch erlaubten Blitzmuster zulässig sind...".

Martin

Dr.T 15.01.2011 22:41

ja, so ähnlich würde ich auch argumentieren.
Schließlich könnte ich mir ja auch 2 Comet effekta auf's Dach stellen.
Die blitzen dann auch nicht gleichzeitig....
Ein wenig Rechtssicherheit wäre aber schon nett....

Morpheuz 16.01.2011 14:31

StVZO §49a: Lichttechnische Einrichtungen

(4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten.

Denke mal dass das dann auch für Kennleuchten gilt :(

Commander 16.01.2011 14:41

www.fg-haensch.de
Da findet man diverse Kontaktmöglichkeiten.
Sicherlich gibt es auch jemanden, der das beantworten kann.

Dr.T 16.01.2011 14:44

Habe Hänsch schon angeschrieben...
Das mit den lichttechnischen Einrichtungen klingt aber schon mal plausibel....
Aber dann müssten bei Lichtbalken ja auch immer beide Leuchten gleichzeitig aufblinken/blitzen oder nicht?

techniker 16.01.2011 15:05

Zitat:

Zitat von Dr.T (Beitrag 165640)
Aber dann müssten bei Lichtbalken ja auch immer beide Leuchten gleichzeitig aufblinken/blitzen oder nicht?

Gutes Gegenargument.. ;)
Nur hier werden die Lichtwerte überschritten und daher blitzen diese versetzt.
(soweit ich weiß :schäm:)

GinTonic 16.01.2011 15:09

Zitat:

Zitat von techniker (Beitrag 165644)
Gutes Gegenargument.. ;)
Nur hier werden die Lichtwerte überschritten und daher blitzen diese versetzt.
(soweit ich weiß :schäm:)

Bei der RTK 6 mit KL-XR hast du auf jeden Fall recht. Da dürfen beide Module nicht gleichzeitig blitzen.

techniker 16.01.2011 15:12

Zitat:

Zitat von GinTonic (Beitrag 165646)
Bei der RTK 6 mit KL-XR hast du auf jeden Fall recht. Da dürfen beide Module nicht gleichzeitig blitzen.

Ja, hab mich darauf bezogen - hätte ich wohl noch dazu schreiben sollen.. :schäm:

GinTonic 16.01.2011 15:16

Zitat:

Zitat von techniker (Beitrag 165648)
Ja, hab mich darauf bezogen - hätte ich wohl noch dazu schreiben sollen.. :schäm:

Gerade bei LED Balken könnte ich mir diese Regelung auch vorstellen.

Allerdings besteht ein Set RWS nano ja aus 2 Leuchtkörpern.
Die Hersteller der Balken könnten ja argumentieren, dass eine RTK, ein DBS oder ein TopAS EINE Einheit ist und deshalb blitzen, blinken, drehen darf wie sie will.


Heißt im Umkehrschluss, dass man bei 2 RTK 6 nebeneinander auf dem Dach dafür sorgen müsste, dass sie gleichzeitig blitzen.
(-> Das wäre der lichttechnische Overkill)

mdiedrich 16.01.2011 15:24

Moinmoin,

Zitat:

Zitat von Morpheuz (Beitrag 165637)
StVZO §49a: Lichttechnische Einrichtungen

sehr guter Pointer, ich habe schon einiges an §§ gelesen, aber _den_ hatte ich bisher diesbezüglich nicht am Wickel...

Viele Grüße
Martin

SebastianFwS 16.01.2011 17:20

Zitat:

Zitat von GinTonic (Beitrag 165652)
Gerade bei LED Balken könnte ich mir diese Regelung auch vorstellen.

Allerdings besteht ein Set RWS nano ja aus 2 Leuchtkörpern.
Die Hersteller der Balken könnten ja argumentieren, dass eine RTK, ein DBS oder ein TopAS EINE Einheit ist und deshalb blitzen, blinken, drehen darf wie sie will.


Heißt im Umkehrschluss, dass man bei 2 RTK 6 nebeneinander auf dem Dach dafür sorgen müsste, dass sie gleichzeitig blitzen.
(-> Das wäre der lichttechnische Overkill)

Was im Falle von Einzelleuchten tatsächlich aber nicht funktionieren würde.
Grundsätzlich kenne ich das aber auch so, dass auch Frontblitzer nicht alternierend betrieben werden dürfen, ebenso wie Springlicht EIGENTLICH verboten ist. Stellt sich also doch eher die Frage, ob es explizite Ausnahmen gibt, oder ob es nur gebilligt wird.

Die Frage bezüglich der Einzelleuchten bliebe aber bestehen.

Dr.T 16.01.2011 17:40

Also "Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung" regelt die ECE R65.
Die besagt auch das mit der Synchronität, glaube ich...
Aber die ECE R65 greift doch bei Warnleuchten nach §53a nicht, oder?

mdiedrich 16.01.2011 17:46

Moinmoin,

Zitat:

Zitat von Dr.T (Beitrag 165697)
Also "Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung" regelt die ECE R65.
Die besagt auch das mit der Synchronität, glaube ich...
Aber die ECE R65 greift doch bei Warnleuchten nach §53a nicht, oder?

laut Einbauanleitung von Hänsch: "Zugelassen nach ECE-R 65" (Quadroblitz 2Hz, Werkseinstellung). In der ECE-Regelung hatte ich auch schon mal geschaut aber auch dort weder das Wort "synchron" noch "gleichzeitig" oder "alternierend" gefunden (Adobe Reader-Suche). Grob überflogen konnte ich da auch nix finden, ich habe die Regelung aber nicht Wort für Wort durchgesehen.

Viele Grüße
Martin
EDIT: Quelle ECE-R 65: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html?nn=35602#doc20394bodyText4


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