Comet-M
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Heute kam meine Comet-M an. Der Verkäufer sagte mir ja 12V Zustand gut, 1-2 mal benutzt.
Dachte ok super vielleicht ein paar leichte Kratzer. Heute Mittag, ich mach das Paket auf und siehe da, eine neue Comet-M mit Multispannung. :banane: Die Leuchte sieht wirklich so aus, als würde sie direkt von Hänsch kommen. |
Glückwunsch..Ist ne schöne Leuchte..Sowas fehlt mir auch noch fürs Auto
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Glückwunsch! Sehr schönes Teil! [14]
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Zitat:
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Wo ist denn der Unterschied zwischen den beiden?
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Die Comet E hat ne Zulassung für Privat, die Comet M nicht !!
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Denn das E deutet auf die Effekta Reihe hin.
http://www.fg-haensch.de/img_files/logo_effekta.jpg Das M auf die einfache Magnetleuchte |
Sonst keinerlei Unterschiede?
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Doch!
Die Comet-E (effekta) ist für privat zugelassen (im Stand und mit Warnblinkanlage) Außerdem ist die Lichtstärke etwas gedrosselt. Die Comet-M ist wie eine normale Magnetleuchte anzusehn. Also nicht für Privat. |
Hmm... Ne Comet M mit nem Comet E Typenschild wärs doch,.... verstehe nicht, warum die Lichtleistung reduziert wurde.
Was ist denn ein guter Kurs für eine Comet E? |
Zitat:
http://www.fg-haensch.de/img_files/P..._gelb_x225.jpg Zitat:
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Die Leuchte muss auch noch lange leuchten wenn der Motor aus ist.
Und die soll ja nicht die Batterie leer ziehn! |
Also wenn man im Notfall einen Unfall mit einer Comet absichert und das ist nicht die Effecta version, bekommt man dann Ärger mit der Polizei?
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Kann man bekommen. Je nachdem wie genau sie es nehmen. Rein rechtlich JA!
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Das liegt an dem Polizisten, der gerade da ist.
Fakt ist, dass du dann eine nicht zulässige lichttechnische Einrichtung benutzt. |
Wenn du eine effekta benutzt und der Polizist will dir was kannst du anhand der Nummer vom Kraftfahrtbundesamt Nachweisen das die für Privatpersonen im Stand als zusätzliche Warneinrichtung zu der Warnblinkanlage zugelassen sind.
Das steht bei "nicht effekta" Leuchten nicht. |
Aus einem ganz anderen einfachen Grund würde ich die zugelassene Leuchte nicht benutzen:
Stell dir vor, du hast eine Rotafix M in Gelb auf dem Auto, sicherst damit den Unfall vor dir ab, und dir fährt jemand ins Auto. Der Fahrer erleidet eine 100% Schwerbehinderung durch eine Querschnittslähmung. Da du eine nicht zugelassene lichttechnische Einrichtung im öffentlichen Straßenverkehr benutzt hast, erlischt der Versicherungsanspruch deiner Kfz-Versicherung und du zahlst bis an dein Lebensende. NIEMALS eine nicht zugelassene RKL verwenden! |
Zitat:
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Lichttechnische Einrichtungen, die nicht im FZ Schein angegeben sind, führen garantiert zum erlischen des Vertragsschutzes. Glaub mir, ich hab in einer gearbeitet, die achten streng auf sowas.
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Zitat:
(das trotzdem alles eine zulassung haben sollte stelle ich natürlich mal ausser frage) |
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